Formales

Mitgliedsanträge (mit allen Infos zum Mitgliedsbeitrag):

VfB Tamm: Beitrittserklärung VfB Tamm

TSV Bietigheim: Beitrittserklärung TSV Bietigheim

TSV Bietigheim: Abteilungsbeiträge TSV Bietigheim

Gebietszuordnung der Mitglieder: Gebietszuordnung

Verhaltenskodex: Verhaltenskodex

 

Beitrag Basketballabteilung (gilt für TSV und VfB)

  1. Der Abteilungsbeitrag ist zusätzlich zum Vereins-Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  2. Der Abteilungsbeitrag besteht aus zwei Teilen: dem Fixbeitrag sowie dem Leistungsbeitrag.
  3. Der Fixbeitrag und der Leistungsbeitrag werden jährlich mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen.
  4. Jedes aktive Mitglied zahlt der Basketballabteilung einen Fixbeitrag in Höhe von 50 € pro Jahr.
  5. Als aktives Mitglied gilt jedes Mitglied welches eine Teilnahmeberechtigung für den Spielbetrieb des DBB für die BG Tamm/Bietigheim hat.
  6. Zur Entlastung von Familien wird der volle Fixbeitrag nur für das älteste Kind erhoben. Beim zweiten Kind verringert sich der Fixbeitrag auf 50%, ab dem dritten wird auf den Fixbeitrag verzichtet. Als Kinder in diesem Sinn gelten aktive Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Stichtag 1.1.).
  7. Im Fixbeitrag ist die vom Verband erhobene Teilnehmergebühr enthalten.
  8. Zusätzlich zahlt jedes aktive Mitglied der Basketballabteilung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr einen Leistungsbeitrag in Höhe von 50 € pro Jahr. Stichtag für das Erreichen des beitragspflichtigen Alters ist der 1.1.
  9. Der Leistungsbeitrag wird in voller Höhe zurückerstattet, sofern innerhalb des Beitragsjahres zwei der folgenden Leistungen für den Verein erbracht werden:
    a) das Übernehmen einer Schicht bei einer zur Finanzierung oder Außendarstellung der Abteilungsarbeit wichtigen Veranstaltung, z.B.
       i) VfB: Sommerfest, Fleckenfest, Altpapiersammlung
       ii) TSV: Waldfest, Kindertag, Pferdemarkt
    b) Ganzjährige, verantwortliche Betreuung einer Mannschaft,
    c) Schiedsrichter bei 10 Jugendspielen in einer Saison (Berücksichtigung im Folgejahr)
    d) Position in BG-Vorstand oder Abteilungsleitung
    Weitere anzuerkennende Leistungen können von den Abteilungsleitungen beschlossen werden.
  10. Die erbrachten Leistungen sind dem Abteilungsverantwortlichen für Veranstaltungen bis zum 30.09. des Jahres zu melden.
  11. Bei Nachweis der geforderten Leistungen wird der Leistungsbeitrag mit dem des Folgejahres verrechnet und somit nicht eingezogen. Bei einem Vereinsaustritt wird der Leistungsbeitrag zum 31.12. des Kündigungsjahres zurückerstattet, vorausgesetzt die geforderten Leistungen wurden erbracht.
  12. Bei Erbringung nur einer Leistung erfolgt keinerlei Rückerstattung, bei mehr erbrachten Leistungen keine zusätzliche Vergütung, ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.